Aus gegebenem Anlass wird auf die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes hingewiesen. Im Ortsgebiet (= Bereich innerhalb der Ortstafeln!) und vor allem in der Nähe von Kirchen und Gotteshäusern ist das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen verboten. Es darf durch die Verwendung von Raketen keine Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit entstehen.
Nichtbefolgung kann zur Anzeige gebracht werden!
Vor allem für die vielen Spaziergänger mit Kindern und Hunden können Feuerwerkskörper zum Verhängnis werden. Auch viele Wildtiere und Haustiere fühlen sich durch den Lärm und das Licht gestört und bedroht!
Danke für Ihr Verständnis!