Der 1. Nachtragsvoranschlag der Marktgemeinde Litzelsdorf für das Finanzjahr 2021 liegt gem. § 70 und § 68 Abs. 1 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBI. Nr. 55/2003 i.d.g.F. zwei Wochen hindurch, das ist in der Zeit vom 05. Mai 2021 bis 19. Mai 2021 im Gemeindeamt Litzelsdorf während der täglichen Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich auf.
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann schriftliche Erinnerungen zum Voranschlag einbringen.